Satzung VfL Waiblingen
In der Satzung wird der Vereinszweck geregelt. Zweck des Vereins ist die Förderung und Wiedergewinnung körperlicher Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Insbsondere will er der sportlichen und charackterlichen Erziehung der Jugend dienen. Daneben werden auch kulturelle Zwecke mitverfolgt.
Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des Württembergischen Lansessportbundes und dessen Mitgliedsverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden.
Mit der Aufnahme in den Verein werden die Satzung und alle Ordnungen des Vereins verbindlich anerkannt.