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28.04.2022

Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

Gemäß § 10 der Satzung des VfL Waiblingen e.V. laden wir alle Mitglieder des VfL Waiblingen zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, 20. Mai 2022 ein.

 

Sie findet im WN-Studio des Bürgerzentrums in Waiblingen statt. Beginn ist um 20:00 Uhr. Saalöffnung erfolgt um 19:45 Uhr.


Wichtige Corona Hinweise des Bürgerzentrums Waiblingen:  

  • Im Bürgerzentrum Waiblingen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2- und vergleichbaren Masken grundsätzlich für alle Verkehrswege, -flächen und Publikumsbereiche. Erst am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.

Tagesordnung:


1. Begrüßung und besondere Ehrungen

2. Berichte
(a) Bericht Vorstand
(b) Kassenberichte 2021 
(c) Bericht der Rechnungsprüfer

3. Aussprache zu den Berichten

4. Entlastungen

2021

 

5. Wahlen
(a) Vorstand
(b) Ehrenrat
(c) Kassenprüfer


6. Haushaltsplan 2022


7. Anträge 
Satzungsänderung § 10 Mitgliederversammlung und die in diesem Zusammenhang weiteren notwendigen Ergänzungen.


8. aktuelle Herausforderungen

9. Verschiedenes



wichtige Hinweise:



  • Der Kassenbericht 2021 und der Haushaltsplan 2022 können in der Zeit vom 29.04.2022 bis zum 19.05.2022 in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

  • Aufgrund der weiter bestehenden Home-Office-Regelung bitten wir unter finanzwesen@vfl-waiblingen.de dazu einen Termin zu vereinbaren. 

  • Anträge müssen mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung (bis spätestens 10. Mai 2022) schriftlich mit Begründung beim Vorstand eingegangen sein. Weitere Hinweise zu Anträgen finden Sie in der Satzung und hier als Download.



Wir freuen uns auf Ihr Kommen!


gez. Gert Schöllhammer
1. Vorsitzender


Begründung Satzungsänderung:

Um unseren Verein auch in Zukunft durch besondere Situationen wie die Corona Pandemie gut zu führen, sind wir angehalten unsere Satzung anzupassen. Das betrifft vor allem §10 unserer Satzung bezüglich der Durchführung der Mitgliederversammlung, als oberstes Organ des Vereins, aber auch die untergeordneten Versammlungen wie Vorstandssitzung oder Sitzung des Hauptausschusses. Dabei ist zu regeln wie die turnusmäßig anstehenden Versammlungen mit Blick auf aktuell bestehende Ausgangs-, Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen bzw. -verbote dennoch durchgeführt werden können. Die notwendigen Änderungen findet ihr im Anhang rot markiert.



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