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16.09.2021

Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Dreistufiges Warnsystem gültig ab 16. September

Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, verschärft die Landesregierung Baden-Württemberg die Regeln für Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten.

Dazu wird ein dreistufiges System eingerichtet. In der ersten Stufe (Basisstufe), bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den meisten Bereichen bestehen. In der Warnstufe gibt es dann eine PCR-Testpflicht in vielen Bereichen. In der Alarmstufe gilt für ungeimpfte Personen in einigen Bereichen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G). Der Eintritt der jeweiligen Stufe wird mit zwei neuen Indikatoren (Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung der Intensivbetten) geregelt. Diese Regelungen gelten dann landesweit.

 

Dreistufiges Warnsystem:

  • Basisstufe
    3 G – bisher geltende Regelungen
  • Warnstufe
    Wirksam, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an 5 Werktagen in Folge den Wert 8,0 oder die Auslastung der Intensivbetten den Wert 250 erreicht.
  • Alarmstufe
    Wirksam, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an 5 Werktagen in Folge den Wert 12,0 oder die Auslastung der Intensivbetten den Wert 390 erreicht.

Aktuell befinden wir uns in der Basisstufe, weshalb im Sport weiterhin die bisher geltenden Regelungen greifen. Aktuell liegt noch keine konsolidierte Fassung der CoronaVO Sport vor. Für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen beim Sport treiben weiterhin die meisten Beschränkungen.



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